EAP

EAP - Einrichtung in Stendal

Kommen Sie schnell wieder auf die Beine durch eine individuelle und auf Sie abgestimmte Therapie.

Die erweiterte ambulante Physiotherapie ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte ambulante Therapieform für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben. Als Inspiration dienten hierfür die positiven Ergebnisse in der Rehabilitation von Leistungssportlern. Wohnortnah wird eine intensivierte physiotherapeutische Leistung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt. Die EAP-Maßnahme beinhaltet  täglich ca. 1 Stunde Physiotherapie und ca. 1 Stunde med. Trainingstherapie, an 4-5 Tagen in der Woche. Die Berufsgenossenschaften sowie die Bundeswehr beteiligen sich ausschließlich an geeigneten Rehabilitationszentren. Wir erfüllen die speziell geforderten personellen, apparativen und räumlichen Voraussetzungen. 

Achtung! Sie allein entscheiden, in welcher EAP Einrichtung Sie therapiert werden möchten. Kein Arzt und keine Sprechstundenhilfe darf Ihnen vorschreiben, wo Sie Ihre EAP - Maßnahme durchführen werden.  Leider kommt es in Stendal gelegentlich vor, dass auf diese Wahlfreiheit bei der Verordnung nicht hingewiesen wird. Sollte es hier Probleme geben, informieren Sie bitte Ihre zuständige Berufsgenossenschaft. 

Jährlich werden mehr als 30.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger behandelt. Ansprechpartner für nähere Informationen zur EAP ist der regional zuständige Landesverband der gesetzlichen Unfallversicherung. Bundesweit sind rund 550 ambulante Rehabilitationszentren in dieses Verfahren vertraglich eingebunden.


Indikationen:

Komplexe Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit, Muskelschwächen nach Verletzungen oder Operationen z.B. Rückenmuskelschwäche nach Operationen an Wirbelsäule etc.

EAP in der Beihilfe ?

Die EAP-Verordnung ist auch bei beihilfeberechtigten Patienten unter folgenden Indikationen anerkannt:


frischer Bandscheibenvorfall, auch postoperativ

Spondylolisthesis (Wirbelgleiten)

konservative Therapie von Wirbelsäulenverletzungen

nach Operationen am Becken und den großen Röhrenknochen

operativ und konservativ behandelte Gelenkerkrankungen z.B. nach Kreuzbandplastik, nach Gelenkersatzoperation (TEP)

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